Begleitetes Fahren ab 17
Endlich selbst Auto fahren. Das geht jetzt noch früher:
Mit dem Führerschein mit 17. Das freut den Nachwuchs. Und auch die Eltern können beruhigt sein. Denn "unter dem Schutz der Begleitung" können sich Fahranfänger besser an die vielseitigen Situationen im Straßenverkehr gewöhnen. Das ist auch gut so: Die ersten Monate nach der Prüfung sind die risikoreichsten.
Was genau heißt "Begleitetes Fahren"?
- Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, kann sich ein Jugendlicher ab 16 1/2 Jahren bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden. Mit dem 17. Lebensjahr kann er dann die Fahrprüfung ablegen.
- Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfbescheinigung. Sie wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den regulären Führerschein ersetzt.
- Mit der Prüfbescheinigung ist das Fahren nur in Deutschland erlaubt.
- Bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson (darf nicht eingreifen, hat nur beratende Funktion).
- Fahren ohne Begleitperson führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, außerdem zu einem Bußgeld und Punkten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Fahrschule Dennis Heidgen.
https://westerwald-fahrschule.de/