Kooperation mit der Fahrschule Dennis Heidgen

Kooperation mit der Fahrschule Dennis Heidgen

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Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17

Endlich selbst Auto fahren. Das geht jetzt noch früher: Mit dem Führerschein mit 17. Das freut den Nachwuchs. Und auch die Eltern können beruhigt sein. Denn "unter dem Schutz der Begleitung" können sich Fahranfänger besser an die vielseitigen Situationen im Straßenverkehr gewöhnen. Das ist auch gut so: Die ersten Monate nach der Prüfung sind die risikoreichsten. Was genau heißt "Begleitetes Fahren"? - Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, kann sich ein Jugendlicher ab 16 1/2 Jahren bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden. Mit dem 17. Lebensjahr kann er dann die Fahrprüfung ablegen. - Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfbescheinigung. Sie wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den regulären Führerschein ersetzt. - Mit der Prüfbescheinigung ist das Fahren nur in Deutschland erlaubt. - Bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson (darf nicht eingreifen, hat nur beratende Funktion). - Fahren ohne Begleitperson führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, außerdem zu einem Bußgeld und Punkten. Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Fahrschule Dennis Heidgen. https://westerwald-fahrschule.de/

stadtlandimmobilien

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Immobilienvermittlung in der Region Koblenz, Mayen-Koblenz, Westerwald Über uns Als Immobilienmakler der Region Mayen-Koblenz verstehen wir uns als moderner und engagierter Dienstleister rund um die Immobilienvermittlung. Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, es handelt sich immer um eine Entscheidung, von großer Tragweite. Dabei sollten Sie auf eine Beratung nicht verzichten. Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien ist neben der Lage ein realistischer Verkaufpreis entscheidendes Kriterium für eine Investition oder den Verkaufserfolg von Immobilien. Damit Sie einen Anhaltspunkt haben, erstellen wir Ihnen gerne eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Sinne freuen wir uns, Sie begrüßen zu dürfen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail. Bis bald Ihre Sonja Heßling Immobilienfachwirtin (IHK)